Interne Meldeverfahren (Hinweisgeber-Verfahren)
der Dekpol Deweloper Sp. z o.o.
Mit der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes führt Dekpol Deweloper Sp. z o.o. das „Interne Meldeverfahren der Dekpol-Unternehmensgruppe“ ein.
INTERNE MELDUNGEN
Die Dekpol-Unternehmensgruppe führt das Verfahren ein, um die höchsten Standards für die Durchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten sicherzustellen, frei von potenziellen Verstößen gegen europäisches und nationales Recht. Dabei werden der Charakter, der Umfang und die Umsetzung von Projekten von hoher gesellschaftlicher Bedeutung berücksichtigt, um volle Transparenz der Tätigkeiten der Dekpol-Unternehmensgruppe zu gewährleisten und bewährte Standards umzusetzen, die für börsennotierte Gesellschaften empfohlen werden.
Zur Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern sowie der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, führt die Dekpol Deweloper sp. z o.o. das „Interne Meldeverfahren der Dekpol Unternehmensgruppe“ ein. Der Inhalt der Richtlinie ist unter folgendem Link verfügbar: https://sygnaapp.pl/system-zgloszen-wewnetrznych/dekpol-deweloper/
Das Verfahren legt fest, wie Meldungen über begründete Verdachtsfälle tatsächlicher oder potenzieller Rechtsverstöße entgegengenommen werden und welche nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen der vom Gesetz abgedeckten Angelegenheiten ergriffen werden.
Meldungen können von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern der Dekpol Deweloper sp. z o.o. sowie von anderen Personen gemacht werden, die in irgendeiner Weise mit dem Unternehmen verbunden sind, z.B. Kooperationspartner, Auftragnehmer usw. Verstöße sollten in gutem Glauben und innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Bereiche gemeldet werden. Der Hinweisgeber steht nur dann unter Schutz, wenn er zum Zeitpunkt der Meldung begründet davon ausgehen konnte, dass die gemeldeten Informationen wahr sind und es sich um einen Verstoß gegen nationales oder EU-Recht handelt.
Das Gesetz sieht eine strafrechtliche Verantwortung für Hinweisgeber vor, die bewusst falsche Informationen melden. Darüber hinaus kann die von dem Hinweisgeber beschuldigte Person Schadensersatz verlangen.
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen:
Link zur Hinweisgeber-Plattform
Sicherer Link zur Übermittlung einer Meldung, auch anonym
HINWEIS! Der obige Link gilt ausschließlich für Meldungen über Verstöße, die von einem Mitarbeiter der Dekpol Deweloper sp. z o.o. begangen wurden. Jeder der zu unserer Gruppe gehörenden Rechtsträger verfügt über einen eigenen Link, der auf der jeweiligen Website verfügbar ist.
Verfahren für externe Meldungen
EXTERNE MELDUNGEN
Gemäß dem Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern besteht die Möglichkeit, externe Meldungen über Rechtsverstöße zu machen. Externe Meldungen können an den Polnischen Beauftragter für Bürgerrechte, an öffentliche Behörden sowie an Organisationseinheiten der Europäischen Union gerichtet werden.